Gutachterprotokoll Nr. 2

Gestern kam der neueste Gutacherbericht von Herrn Morlock. Einleitend stellt er fest, dass die letzten Tage nicht viel auf der Baustelle zusammengelaufen ist. Da stimmen ihm wohl alle Beteiligten zu.

Die in Filigranplattenbauweise erstellte Decke zeigte von Anfang an Mängel. Am ersten Termin, dem 1.08.2008 waren 3 Platten so stark beschädigt, dass sie nicht mehr verwendet werden konnten.

Das Aufbringen des Ortbetons am 8.08.2008 wurde wegen diverser Mängel abgebrochen. Gegen die Ausführung der Decke hat er Bedenken angemeldet, da

- die Randbewehrung der freien Deckenränder fehlt.

- Querbewehrungen über den Plattenfugen zu kurz

- Verankerungslängen über den Auflagern scheinen zu kurz

 - obere Bewehrungslage teilweise ausgespart

- 1 Lampentopf nicht angeschlossen

- NYM-Leitungen teilweise ohne Leerrohre verlegt.

Im Anschreiben stellt Herr Morlock noch fest, dass es eigentlich nicht die Aufgabe des Bauherren sein kann die statische Bewehrung zu prüfen.

Eine Anmerkung von mir dazu, der Bauherr kann dies i.d.R. ja gar nicht und ich rate deswegen jedem Bauherren einen Bausachverständigen zu beauftragen. Für unsere Region hätte ich eine Empfehlung.

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